Verhaltenskodex
für die Metawell GmbH und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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- Verhaltenskodex
- I. Gegenstand und Geltungsbereich
- II. Beachtung des geltenden Rechts
- III. Mitarbeiter
- IV. Offener und fairer Wettbewerb
- V. Gewährung und Empfang von unzulässigen Vorteilen
- VI. Interessenkonflikte
- VII. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- VIII. Schutz von Vermögenswerten
- IX. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
- X. Geldwäsche
- XI. Zwangs- und Kinderarbeit, Menschenrechte und Diskriminierung
- XII. Umsetzung
I. Gegenstand und Geltungsbereich
Der vorliegende Verhaltenskodex ist eine Richtlinie, welche für alle geschäftlichen Aktivitäten der Metawell GmbH gilt und klare Standards betreffend Integrität und korrekter Geschäftsgebarung setzt. Sie ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachstehend „Mitarbeiter“) der Metawell GmbH verbindlich.
Mitarbeiter sind angehalten, ihr Urteilsvermögen verantwortungsbewusst und umsichtig einzusetzen und sich von Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Rechtschaffenheit leiten zu lassen. Kein Mitarbeiter darf weder seine Position missbrauchen, um persönlichen Nutzen daraus zu ziehen, noch Verhalten fördern oder dulden, das nicht im Einklang mit diesem Verhaltenskodex steht.
Aber auch Berater, Vertreter, Händler, Zulieferer oder sonstige Personen, die für die Metawell GmbH tätig sind, werden nach Möglichkeit zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und zur Übertragung dieser Anforderungen auf ihre Lieferkette angehalten. Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist ein wichtiges Kriterium, das bei der Lieferantenauswahl der Metawell GmbH berücksichtigt wird.
II. Beachtung des geltenden Rechts
Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt. In Zweifelsfällen hat er rechtlichen Rat einzuholen. Im Folgenden behandelt der vorliegende Verhaltenskodex Rechts- und andere Bereiche, welche die Metawell GmbH als besonders wichtig erachtet.
III. Mitarbeiter
Die Zusammenarbeit soll durch Anstand, gegenseitigen Respekt, Fairness und Vertrauen gekennzeichnet sein. Es soll stets eine offene Kommunikation gepflegt werden – Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung werden respektiert und geschützt. Persönliche Beleidigungen oder sexuelle Belästigungen werden nicht toleriert. Auf die Privatsphäre jedes Mitarbeiters ist in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen. Die Auswahl und die Beförderung von Mitarbeitern soll aufgrund ihrer Qualifikation für die vorgesehene Tätigkeit erfolgen, unabhängig von Rasse, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, Invalidität / Gebrechen.
Der Gesundheit und der Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist höchste Beachtung zu schenken.
IV. Offener und fairer Wettbewerb
Die Metawell GmbH ist einem fairen und offenen Wettbewerb auf den Märkten der Welt verpflichtet. Wettbewerbswidrige Preisabsprachen mit Wettbewerbern oder Marktaufteilungen ebenso wie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sind nicht zulässig.
V. Gewährung und Empfang von unzulässigen Vorteilen
Im geschäftlichen Verkehr oder im Umgang mit Behörden darf ein Mitarbeiter Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder Behördenmitgliedern weder direkt noch indirekt unzulässige Vorteile verschaffen. Desgleichen darf ein Mitarbeiter von Geschäftspartnern auch keine unzulässigen Vorteile fordern oder in Empfang nehmen. Ein Vorteil ist unzulässig, wenn dessen Art und Umfang dazu geeignet ist, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen.
VI. Interessenkonflikte
Die Mitarbeiter sollen Situationen meiden, in denen persönliche Interessen in Widerspruch zu ihrer Pflichterfüllung in der Metawell GmbH stehen. Tritt ein solcher Interessenkonflikt auf, hat der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten zu informieren. Insbesondere ist es den Mitarbeitern untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder für diese tätig zu werden. Hiervon ausgenommen sind Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen.
VII. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, geschäftliche Informationen über die Metawell GmbH oder Geschäftspartner, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind, vertraulich zu behandeln, Vorkehrungen gegen ein unbeabsichtigtes Bekanntwerden zu treffen und die Informationen nur insoweit zu nutzen, wie es im Geschäftsinteresse notwendig ist.
Den Mitarbeitern ist es untersagt, sich auf illegalem Weg Geschäftsgeheimnisse Dritter zu beschaffen. Die Metawell GmbH respektiert und schützt das geistige Eigentum sowie die Schutzrechte jeder Partei vor unberechtigten Zugriffen. Beim elektronischen Informationsaustausch sind wirksame Maßnahmen zu treffen für die Sicherheit von Daten und die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes.
VIII. Schutz von Vermögenswerten
Die Metawell GmbH stellt den Mitarbeitern die für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung notwendigen Sachanlagen wie z.B. Gebäude, Einrichtungen, Geräte und andere Vermögenswerte, wie z. B. Vorräte, Liquidität, Schutzrechte, Knowhow zur Verfügung.
Die Mitarbeiter haben diese Sachanlagen und andere Vermögenswerte mit Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl oder Schaden zu bewahren.
Die Sachanlagen und anderen Vermögenswerte der Metawell GmbH dürfen grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke benutzt werden. Eine private Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
IX. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Die Metawell GmbH verpflichtet sich bei allen ihren Geschäftsaktivitäten zur Verhütung von Schäden an Personen, Umwelt und Sachwerten. Die Zertifizierungen nach ISO 14001 und nach DIN ISO 45001 geben dabei den Rahmen vor und unterstützen eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
Die Metawell GmbH setzt sich für einen verantwortungsbewussten und schonenden Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen ein. Dies gilt ganz besonders für die Entwicklung und den Einsatz von neuen Produkten und Fertigungstechnologien, sowie für die Auswahl von Rohstoffen.
X. Geldwäsche
Die Metawell GmbH unterstützt die weltweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die Mitarbeiter haben die entsprechenden Sorgfaltspflichten zu beachten, insbesondere wenn der Geschäftspartner unvollständig informiert oder größere Zahlungen in bar tätigt.
XI. Zwangs- und Kinderarbeit, Menschenrechte und Diskriminierung
Die Metawell GmbH praktiziert in ihren Unternehmen keine Kinder- oder Zwangsarbeit. Sie achtet die Menschenrechte und diskriminiert nicht nach Alter, Geschlecht, Religion oder Herkunft und steht auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung offen gegenüber.
XII. Umsetzung
Die Geschäftsführung der Gesellschaften der Metawell GmbH hat in angemessener Weise dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter von diesem Verhaltenskodex Kenntnis nehmen und diesen beachten. Der Mitarbeiter muss eine Verletzung des Verhaltenskodexes der Geschäftsführung der Metawell GmbH mitteilen. Die Vertraulichkeit dieser Meldungen wird soweit wie möglich gewährleistet. Repressalien gegen einen Mitarbeiter, der im guten Glauben eine Verletzung des Verhaltenskodexes gemeldet hat, werden nicht toleriert.
Die Verletzung dieses Verhaltenskodexes durch einen Mitarbeiter kann arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere rechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Berater, Vertreter, Händler, Zulieferer oder sonstige Personen, die für die Metawell GmbH tätig sind, sind dafür verantwortlich, bei Fragen, Bedenken oder moralischen bzw. Compliance-Konflikten diese der Metawell GmbH vorzubringen.
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