Im Zusammenhang mit der Klimatechnik stehen die thermisch Behaglichkeit und die Luftqualität im Vordergrund. Die vier entscheidenden Einflußgrößen
- Raumlufttemperatur
- Umgebungsflächentemperatur
- Luftfeuchte
- Luftbewegung
können nur im Zusammenhang betrachtet werden, da bis zu einem gewissen Maße eine Komponente mit einer anderen kompensiert werden kann.
Die sich einstellende Raumlufttemperatur ist das Ergebnis der äußeren und inneren Wärmelasten (Sonneneinstrahlung, Personendichte, Beleuchtung, Wärmequellen), des thermischen Verhaltens der den Raum umgebenden Flächen (Isolierung, Speichermasse) und natürlich der Klimatisierung.
Entscheidend ist die vom Menschen subjektiv empfundene Temperatur, die nach DIN 4701 annähernd dem Mittelwert von Raumlufttemperatur und Umgebungsflächentemperatur entspricht.
Je nach Temperatur der Umgebungsflächen (Decken, Wände, Fenster, Böden) gibt der Mensch über Strahlung Wärme an diese ab oder empfängt von diesen Wärme. Man spricht daher von der Strahlungstemperatur eines Raumes.
Klimaanlagen beeinflussen die Raumlufttemperatur ausschließlich durch Temperierung und Volumenstromregelung der Zuluft. Kühl- und Heizstrahldecken nutzen in erster Linie die Deckenflächentemperatur zur Raumklimatisierung. Zusätzlich kann die zur Belüftung notwendige Frischluftversorgung zur Klimatiserung genutzt werden. |
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Da der Körper durch Verdunstung Wärme abgibt, hat die Luftfeuchtigkeit Einfluß auf die thermisch Behaglichkeit. Der empfohlene Mittelwert für die Luftfeuchte liegt bei 45%, wobei als Grenzwerte 30% bzw. 65 % gelten. Je höher die relative Feuchte ist, desto geringer muß die Lufttemperatur sein, da sonst der Mensch seinen Wasserdampf nicht ausreichend an die Umgebung abführen kann (Schwülegefühl).
Bei der Belüftung und Klimatisierung von Räumen kommt es zwangsläufig zu Luftbewegungen. Hinzu kommen die durch Temperaturunterschiede entstehende Konvektionsströmung, Diese entsteht dadurch, das die schwerere kalte Luft zu Boden fällt und die leichtere warme Luft nach oben steigt. Zu starke oder kalte Luftbewegungen werden als Zugluft empfunden. Luftgeschwindigkeiten in Aufenthaltsräumen sollten 0,15 m/s nicht überschreiten.
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